Abschluß des Vertrages Sämtliche Angebote sind freibleibend. Verpflichtung zur Leistung tritt erst nach ordnungsgemäßer Bestätigung des Auftrages ein, wobei die Auftragsbestätigung vorbehaltlich Rohstoffeindeckungsmöglichkeiten gilt. Mit uns getätigte Abschlüsse direkt oder durch Dritte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Fernmündliche oder mündliche Vereinbarungen sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Von unseren Lieferungsbedingungen abweichende Einkaufs- und sonstige Vertragsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde auf seine Bedingungen beruft und der Lieferer ihrer Anwendbarkeit nicht widerspricht.
Preisstellung Sämtliche Preise gelten, soweit die Einzellieferung mindestens einen Netto-Fakturenwert von 500,- EUR hat, frachtfrei deutscher Empfangsstation. Bei Expreßgutsendung wird die Differenz zwischen dieser Versendungsart und gewöhnlicher Art dem Kunden berechnet. Für Exportaufträge verstehen sich die Preise franko deutsche Grenze oder fob deutschem Ausfuhrhafen.
Preise Zur Berechnung gelangen die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Für Abschlußaufträge gilt der in der Abschlußbestätigung genannte Preis für die folgenden Lieferungen. Wir sind jedoch berechtigt, im Falle zwischenzeitlich eingetretener Kostenerhöhungen, den vereinbarten Preis von uns aus entsprechend zu erhöhen. In diesem Falle hat der Kunde das Recht, nach Erhalt unserer Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde aus einem in seiner Person liegenden Grund vom Auftrag zurück, so sind wir, unbeschadet unserer Zustimmung zum Rücktritt, berechtigt, für die uns im Zusammenhang mit dem Rücktritt entstandenden Kosten, Ersatz zu verlangen. Nimmt der Kunde die vereinbarte Warenmenge nicht voll ab, so sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben, unbeschadet unseres Anspruchs auf Schadenersatz.
Rohstoffberechnung Für die Berechnung des Kupferpreises gilt die DEL-Notiz zuzüglich 1% Beschaffungskosten vom Tage der Veröffentlichung in den Tageszeitungen.
Verpackung Wir liefern ab Netto-Fakturenwert von 500,- EUR verpackungskostenfrei. Unter 500,- EUR wird die Verpackung zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und ein Kleinmengenzuschlag von 25,- EUR berechnet. Bei Trommelversand gelten die im Kabelgeschäft üblichen Bedingungen der leihweisen Überlassung unter Pfandgeld- und Gebührenberechnung.
Eigentumsvorbehalt Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem von ihm gelieferten sowie an den durch Verarbeitung der gelieferten Ware entstandenen Produkte bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen auch aus einem Kontokorrentsaldo vor. Dieser Eigentumsvorbehalt setzt sich fort am Erlös sowie an sämtlichen Rechten und Forderungen, die aufgrund rechtsgeschäftlicher Veräußerung oder als Ersatzanspruch anstelle der gelieferten Waren getreten sind. Die dem Kunden hieraus zustehenden Forderungen tritt er schon im voraus an den Lieferer zu dessen Sicherung ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, bis er seiner Zahlungspflicht dem Lieferer gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
Der Kunde hat dem Lieferer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Der Kunde hat die von ihm mit Rücksicht auf die Zession für den Lieferer eingezogenen Beträge sofort an den Lieferer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist. Auch soweit der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge dem Lieferer zu und sind gesondert aufzubewahren. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.
Bezahlung Zahlungskonditionen werden individuell geregelt. Auf unseren Rechnungen abgesetzte Rabatte, Skonti und dergleichen sind bei eintretenden Vergleichs- bzw. Konkursverfahren hinfällig. Bei Zielüberschreitungen werden die Zinsen, welche die Bank für Kontokorrent berechnet, in Rechnung gestellt, ohne daß es einer besonderen Abmachung bedarf. Etwaige Beanstandungen berechtigen nicht zur Einbehaltung des Rechnungsbetrages oder eines Teiles desselben.
Lieferfrist Die Lieferfrist läuft vom Tage der vollständigen Klärung der Bestellung. Die angegebenen Lieferfristen verstehen sich vorbehaltlich unvorhersehbarer Hindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen usw.
Gewährleistung Ist nichts anderes vereinbart, so wird den VDE-Bedingungen entsprechende Ware geliefert. Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Erhalt auf äußere Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer angezeigt werden, andernfalls können Rechte von Ihnen nicht hergeleitet werden. Sind die Beanstandungen berechtigt, wird innerhalb angemessener Frist Ersatz geliefert. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie Gewährleistungsansprüche nach Verarbeitung sind ausgeschlossen. Der Lieferer hat das Recht, bis zu 10% der Bestellmenge in Unterlängen zu liefern. Bei Sonderanfertigungen behält sich der Lieferer Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor.
Rücksendungen Rücknahme erfolgt frachtfrei zu 80% des Warenwertes.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Northeim. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Etwaige Unwirksamkeit einzeiner Bestimmungen dieser Lieferbedingungen berührt nicht die übrigen Bedingungen. Desweiteren gelten die grünen Lieferbedingungen des ZVEI e.V. |